Presseartikel

Die Krux mit der Regulierung – und wie man Chancen nutzt

Veröffentlicht: 03.02.2023 | Von investify

Spricht man dieser Tage mit Vermögensverwaltern, dann ist das Thema Nachhaltigkeit in aller Munde. Allerdings geht es dann weniger um neue Geschäftsaussichten, sondern eher um Schwierigkeiten mit der Regulierung. Denn wie so oft, ist gut gemeint nicht gleichbedeutend mit gut gemacht. Mit dem Inkrafttreten der Offenlegungsverordnung (SFDR) sind auch Vermögensverwalter verpflichtet, ihre Anlagestrategien entsprechend ihrer nachhaltigen Ausrichtung als Artikel 6, 8 oder 9 zu klassifizieren. Seit Jahresbeginn müssen zudem die Templates des technischen Regulierungsstandards (RTS) genutzt werden.

„Ich hab‘ kein Gefühl, wo die Reise hingeht“, „Wenn ich nur wüsste, was zu tun ist“, „Ich will mich ja gern korrekt verhalten, nur wie?“ – das sind einige Stimmen aus dem Markt, die die Situation erfassen, in der sich Vermögensverwalter aktuell befinden, wenn sie sich dem Thema Nachhaltigkeit zuwenden. Und selbst große Investmenthäuser haben aus Angst vor „aufgehübschten“ Nachhaltigkeitsattributen in den Unternehmensberichten und einer wachsenden Verwirrung rund um das Anti-Greenwashing-Regelwerk der EU ihre ursprünglich als Artikel-9-Fonds gedachten Produkte oft auf Artikel-8- oder Artikel-6-Standard zurückgestuft.

Dabei ergeben nachhaltige Anlagen auch aus Kundensicht viel Sinn: So wollen lt. PwC 82% der Vermögensverwalter nachhaltige Anlagen anbieten, um den Anforderungen ihrer Kunden gerecht zu werden. Bereits seit August 2022 müssen Vermögensverwalter die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden erfragen und bei allen Transaktionen umsetzen.

Regulierung triff auch Vermögensverwalter

Während in der Anlageberatung schon immer zahlreiche Regulierungsvorgaben existierten, war die Vermögensverwaltung oder Finanzportfolioverwaltung von tiefen Einschnitten bisher weniger stark betroffen. Der Grund ist wohl darin zu sehen, dass die portfolio- und strategiebezogene Sichtweise der Vermögensverwaltung schwer in Regeln zu erfassen ist. Diese Schwierigkeit zeigt sich nun auch bei dem Versuch, Nachhaltigkeitsvorgaben in der Vermögensverwaltung umzusetzen.

Bereits hier hat die Vergangenheit gezeigt, dass Kommunikation alles ist: Passt der Kundenwunsch nicht zu dem angebotenen Nachhaltigkeitskonzept des Vermögensverwalters, hat der Gesetzgeber eine nachträgliche Adjustierung zugelassen. Der Kunde kann somit seine Präferenzen an das Konzept des Vermögensverwalters anpassen.

Was sich ziemlich umständlich anhört, kann es in der Praxis auch werden.

„Abhilfe schaffen hier digitale Lösungen, mit denen sich eine Deckungsgleichheit von Nachhaltigkeitspräferenzen und Anbieterkonzept ohne viel Aufwand herstellen lässt. Das kann entweder im Rahmen des digitalen Onboardingprozesses online geschehen oder indem Anleger und Vermögensverwalter die Fragestellungen z.B. am Tablet gemeinsam durchgehen.

Dr. Harald Brock
Geschäftsführer von investify TECH

Das kann entweder im Rahmen des digitalen Onboardingprozesses online geschehen oder indem Anleger und Vermögensverwalter die Fragestellungen z.B. am Tablet gemeinsam durchgehen.

Das deutsch-luxemburgische Fintech, das sowohl mit Vermögensverwaltern als auch mit Sparkassen, Privatbanken und Großbanken zusammenarbeitet, setzt bei Digitalisierungsprojekten generell auf Plattformlösungen. Das hält den Aufwand für den einzelnen Vermögensverwalter so gering wie möglich und sorgt für eine kurze Projektlaufzeit und Implementierungsdauer. „Unsere White-Label-Plattformlösungen ermöglichen eine maximale Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse des Vermögensverwalters. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass der Kunde ein durchgehendes Marken- und Nutzer-Erlebnis (User Experience) hat, dass er die Identität des Anbieters im gesamten Prozess wahrnimmt“, so Brock.

„Unsere White-Label-Plattformlösungen ermöglichen eine maximale Anpassungsfähigkeit an die Bedürfnisse des Vermögensverwalters. Wir wissen, wie wichtig es ist, dass der Kunde ein durchgehendes Marken- und Nutzer-Erlebnis (User Experience) hat, dass er die Identität des Anbieters im gesamten Prozess wahrnimmt.“

Nachhaltigkeitsberichte halten Vermögensverwalter auf Trab

Ein zweiter wichtiger Baustein in der Nachhaltigkeitsregulierung ist die laufende Berichterstattung an die Kunden. Die Umsetzung der technischen und regulatorischen Vorgaben hinsichtlich der Kommunikation haben die Vermögensverwalter in den letzten Monaten auf Trab gehalten. Vorgabe ist es, den Kunden sowohl in den vorvertraglichen Informationen als auch in regelmäßigen Berichten über den ESG-Ansatz, die Nachhaltigkeitsrisiken sowie Auswirkungen ihrer Fonds zu informieren. Diese Informationen basieren auf dem eigenen Nachhaltigkeitskonzept des Vermögensverwalters und folgen festgelegten Regeln (siehe Kasten „Informationspflichten“). Es gibt also kein allgemeingültiges Muster, die Berichte können von Vermögensverwalter zu Vermögensverwalter sehr unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich lässt sich sagen: Je „grüner“ das Nachhaltigkeitskonzept des Vermögensverwalters, desto quantitativer muss der Quartalsbericht angelegt sein. Allein für den Berichtsrahmen für nachteilige Auswirkungen („PAI“ für Principal Adverse Impact) hat der Gesetzgeber über 70 verschiedene Angaben vorgesehen. Die müssen dann auf das einzelne Kundenportfolio angewendet bzw. heruntergebrochen werden, z.B. um den ESG-Score auszuweisen. Eine Arbeit, die manuell nicht zu bewältigen ist. Auch hier leistet die investify-Plattform wertvolle Arbeit. „Der Vermögensverwalter liefert uns die Depotdaten, beauftragt einen Nachhaltigkeitsdaten-Provider und wir verarbeiten alles kundengenau, bereiten die Berichte im Look-and-Feel des Vermögensverwalters auf und liefern digital die einzelnen Berichte pro Kunde“, erläutert Brock den Prozess. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Berichte bereits jetzt erstellt werden müssen – auch wenn viele Fragen und Definitionen zum Thema nachhaltige Geldanlage sowie Methoden zur Berechnung des Engagements eines Portfolios noch nicht final durch die EU-Kommission geregelt sind.

Eine fehlende Standardisierung hinsichtlich der Offenlegung von ESG-Daten wird auch zukünftig eine große Herausforderung für die Branche bleiben. Während die EU mit konkreten Vorgaben bereits relativ weit ist, wird ein direkter Vergleich mit weltweiten Anlageprodukten vor allem aufgrund unterschiedlicher Vorgaben der Länderbehörden, immer schwieriger und komplexer. Umso wichtiger wird es für den einzelnen Anbieter daher sein, Partner zu haben, die regulatorische Vorgaben umsetzen bzw. Hilfestellung bei der Umsetzung bieten.

„Der große Vorteil ist, dass der Vermögensverwalter sich nur einmal Gedanken über sein Nachhaltigkeitskonzept machen muss, wir erstellen dann zusammen mit ihm die digitale Geeignetheitsprüfung, er setzt sein Konzept in der Vermögensverwaltung um, liefert uns die Depotdaten und bekommt automatisiert die Quartalsberichte“, erklärt Brock.

Die Alternative wäre, gar keine nachhaltigen Konzepte anzubieten – aber das ist kaum eine ernstzunehmende Lösung. Denn wer nachhaltige Geldanlagen anbietet, tut etwas für die Umwelt, erfüllt die Erwartungen der Kunden und der Gesellschaft und eröffnet sich nicht zuletzt neue Geschäftschancen – gerade bei der kommenden Anlegergeneration. Nach einer Studie der Allianz fließen nämlich überproportional viele Mittel in nachhaltige Fonds und ähnliche Produkte. Die Ökonomen gehen auch künftig von einem Wachstum grüner Anlagen von 13 Prozent pro Jahr aus, während die klassische Vermögensverwaltung nur um vier Prozent wächst.

Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltungs-Praxis

Wir bieten nachhaltige Anlagen aus Überzeugung und mit Herzblut an. Die Schwierigkeiten beginnen jedoch schon mit der Definition von Nachhaltigkeit – jeder versteht darunter etwas
anderes und auch die Versuche, das in einen Gesetzesrahmen zu bringen, sind nicht gerade von Erfolg gekrönt. Wir setzen immer darauf, mit gesundem Menschenverstand zu agieren.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, verlässliche ESG-Daten der Aktien und Fonds zu bekommen, in die unsere Strategien investierten. Dabei ist die Prämisse, dass wir unsere erfolgreiche Strategie nicht verändern wollen, nur weil die Datenbeschaffung am Markt derzeit noch kaum möglich ist. Die Verfügbarkeit wird jedoch zunehmend besser. Die Daten müssen wir als Vermögensverwalter dann für den Kunden aufbereiten, denn wir wollen ihn ja nicht mit seitenlangen Textbausteinen überfordern. Hier hilft uns investify TECH und erstellt aus den Daten automatisiert übersichtliche Berichte mit eingängigen Grafiken und Schaubildern in unserem Design.
Wir erleben das investify-Team als tollen Sparringspartner für uns, denn das Regulierungsthema lebt und verändert sich bekanntlich ständig. Unser Partner hat nicht zuletzt durch seine Tätigkeit für verschiedene Vermögensverwalter einen guten Überblick und setzt selber Standards.
Wir beobachten, dass die jüngere Kundschaft Nachhaltigkeit oft eher in den Vordergrund stellt, während ältere Kunden die Rendite höher gewichten: „Wenn es dann noch nachhaltig ist, ist es gut.“ Ähnlich ist es auch bei der digitalen Kommunikation. Jüngere Mandanten verzichten gern auf Ausdrucke und schauen sich die Reports digital an, ältere bevorzugen die Papierform – und für beide Wege liefert uns investify TECH auf Knopfdruck optimale Lösungen in bester Qualität.

Benjamin Betz
ESG-Portfoliomanager bei der VALEXX AG

Informationspflichten am Beispiel von Art. 8

Vorvertraglich ist dem Kunden in den Vorlagen mitzuteilen, welche ökologischen oder sozialen Merkmale beworben und mit welchen Kennzahlen diese gemessen werden.

In den Quartalsberichten des Vermögensverwalters sind dann die Performance der ausgewählten Kennzahlen sowie die Veränderung gegenüber den Vorperioden auszuweisen. Zudem muss offengelegt werden, wie die PAIs in der Strategie berücksichtigt werden. Je nach Ausgestaltung der Anlagestrategie sind die Anteile an nachhaltigen Investitionen im Sinne von Art. 2 (17) SFDR und die Taxonomie-konformen Anteile anzugeben.

Sofern Nachhaltigkeits-Referenzwerte bestimmt wurden, sind hierzu ebenfalls nähere Angaben erforderlich.

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